In unserem FAQ finden Sie Antworten auf wichtige und häufige Fragen von Geschäftskunden zu eBill: kurz, informativ und kompakt.
eBill ist eine Dienstleistung von SIX. Die Infrastruktur für die Abwicklung von eBill betreibt SIX im Auftrag der Schweizer Banken. eBill wird von zahlreichen Rechnungsstellern (Grossunternehmen, KMU und öffentliche Verwaltung) angeboten.
Die Preisgestaltung obliegt dem eBill-Netzwerkpartner. Eine Preisliste oder ein Angebot kann direkt beim Netzwerkpartner angefragt werden.
Für eBill-Nutzerinnen und -Nutzer fallen keine zusätzlichen Transaktionsgebühren an. Die Nutzung von eBill ist für Endkundinnen und -kunden (Privatkundinnen und -kunden) kostenlos.
Der Empfang von Rechnungen via eBill im Onlinebanking ist kostenlos.
Rechnungen, die von Ihrer Kundschaft bereits zur Zahlung freigegeben wurden, bleiben während 730 Tagen nach Fälligkeitsdatum auf der eBill-Plattform in der «Ablage» sichtbar. Nach dieser Frist werden die eBill-Rechnungen gelöscht.
Mit eBill empfangen Sie Ihre Rechnungen sicher und direkt im Onlinebanking. Sie können sie einfach überprüfen und sofort zur Bezahlung freigeben.
Eine E-Mail-Rechnung erhalten Sie in Ihrem E-Mail-Postfach. Um die E-Mail-Rechnung zu bezahlen, müssen Sie das Dokument oder deren Angaben ins Onlinebanking übertragen.
Über eBill können nebst Einzel- und Ratenrechnungen auch Spendenanfragen, Mahnungen, Avisierungen und Gutschriften versendet werden.
Als Avisierung werden Informationsanzeigen bezeichnet, die via eBill versendet werden können. Solche Anzeigen stellen beispielsweise eine Rechnung ohne Bezahlmöglichkeit oder eine Information zur Rückvergütung (Gutschrift) dar.
Für eBill gelten dieselben branchenüblichen, umfassenden Sicherheitsvorkehrungen und Datenschutzrichtlinien wie für das Onlinebanking. Die Datensicherheit sowie die Sicherheit der Übermittlung geniessen im eBill-System einen sehr hohen Stellenwert: Zum Schutz der Daten werden moderne Verfahren gemäss den Onlinebanking-Standards der Schweizer Banken angewendet.
Wenn Sie als Unternehmen Ihrer Kundschaft digitale Rechnungen via eBill senden möchten, benötigen Sie die Dienstleistungen eines Netzwerkpartners. Er unterstützt Sie bei der Anbindung an die eBill-Infrastruktur und begleitet die weiteren Schritte nach der Umstellung. Auf ebill.ch finden Sie eine Liste mit allen zertifizierten Netzwerkpartnern und können zudem direkt Kontakt mit dem Netzwerkpartner Ihrer Wahl aufnehmen.
Für KMU ist es ebenfalls möglich, eBill-Rechnungen zu empfangen. Es gibt zwei Möglichkeiten, wie dieser Service genutzt werden kann: eBill-Rechnungen können entweder direkt im Onlinebanking oder medienbruchfrei in der eigenen Fakturierungssoftware (Business-Software) bearbeitet werden.
Für die Bearbeitung von eBill-Rechnungen im Onlinebanking können mehrere Mitarbeitende berechtigt werden, eBill-Rechnungen im Namen der Firma einzusehen, freizugeben oder abzulehnen.
Für Unternehmen mit eigener Fakturierungssoftware ist es zudem möglich, eBill-Rechnungen direkt in die eigene Fakturierungssoftware, wie z. B. EBICS, einzuspeisen und somit weiterhin die bewährten Kanäle zu nutzen.
Der Empfang von eBill-Rechnungen im Onlinebanking steht grundsätzlich jeder Firma oder firmenähnlichen Unternehmung zur Verfügung. Der Service wird jedoch noch nicht von jeder Bank angeboten. Der Einrichtungsprozess ist pro Bank unterschiedlich. Bei Fragen zu diesem spezifischen Service melden Sie sich bitte direkt bei der Geschäftskundenberaterin oder beim Geschäftskundenberater Ihrer Bank.
Eine berechtigte Mitarbeiterin oder ein berechtigter Mitarbeiter kann für die Firma Rechnungen einsehen, kontrollieren und anschliessend über das angewählte Konto zur Zahlung freigeben oder ablehnen. Zudem können berechtigte Personen das Unternehmen bei weiteren Rechnungsstellern anmelden, um in Zukunft eBill-Rechnungen von diesen erhalten zu können. Einstellungen, wie die Dauerfreigabe, können zudem individuell angepasst werden.
KMU, die ihre Fakturierungssoftware an die Bank angebunden haben, empfangen die eBill-Rechnungen direkt in dieser Software. Die Verbuchung sowie die Zahlung erfolgen gemäss Ihren Standardprozessen. Es sind keine Anpassungen der bestehenden Abläufe erforderlich. Sie erhalten neben den elektronischen Rechnungsdaten auch das dazugehörige PDF geliefert. Der Rechnungsbeleg kann so einfach über Ihre bestehenden Abläufe archiviert werden.
Falls Sie nicht direkt vom Rechnungssteller über den Eingang von neuen eBill-Rechnungen informiert werden, ist es möglich, über die individuellen Einstellungen eine Benachrichtigung einzurichten. Die Benachrichtigungseinstellungen können im eBill-Portal unter «Benutzereinstellungen» angepasst werden.
Ja, sofern Ihr Unternehmen eine Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) besitzt und diese bei der Registrierung aller Konten angegeben hat. Sollten Sie die UID erst nach der Registrierung für eBill erhalten haben, können Sie sie im Nachhinein bei Ihrer Bank angeben.
Um eBill-Rechnungen als Geschäftskunde über verschiedene Onlinebanking-Zugänge empfangen zu können, müssen Sie bei sämtlichen Banken dieselbe UID hinterlegt haben.
Alle Unternehmen, die in einem amtlichen Register (z. B. Mehrwertsteuerregister, Handelsregister etc.) eingetragen sind, erhalten vom Bundesamt für Statistik eine Unternehmens-Identifikationsnummer (UID). Diese ist in einem öffentlichen Register einsehbar. Auch Unternehmen, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen etc., die nicht in einem Amtsregister eingetragen sind, können beim Bundesamt für Statistik eine solche Nummer beantragen.
Weitere Informationen zur UID und wie Sie eine solche beantragen können, finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Statistik.
Die UID wird von eBill als Identifikator für Ihr Unternehmen verwendet. Sollten Sie keine UID haben, ist eine eingeschränkte Nutzung von eBill trotzdem möglich. Wenden Sie sich hierfür bitte an die Kundenberaterin oder den Kundenberater Ihrer Bank.
Sollten Sie in einem amtlichen Register eingetragen sein, wird Ihrer Firma automatisch eine UID zugeteilt. Diese kann auf der Internetseite des Bundesamts für Statistik eingesehen werden. Vereine, Genossenschaften, Stockwerkeigentümergemeinschaften usw. können beim Bundesamt für Statistik ebenfalls eine UID beantragen. Dies kann einfach mittels Formular gemacht werden.
Ja, auch Firmen ohne UID können eBill verwenden und so eBill-Rechnungen empfangen. In diesem Fall erhalten Unternehmen eine Identifikationsnummer des Finanzinstituts. Mit dieser sind jedoch kein Multibanking und kein automatisches Hinzufügen von Rechnungsstellern möglich. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer Bank.
Multibanking ist nur möglich, wenn bei der Bank eine UID hinterlegt wurde. Zudem können gewisse Zusatzfunktionen nicht genutzt werden. So funktioniert die Einstellung «Rechnungssteller automatisch hinzufügen» (Funktionsbeschreibung siehe nächstes Kapitel) nur mit der UID.
Sollten Sie eBill bereits vor der Einführung des Geschäftskundenangebots für Ihre Firma verwendet haben, können Sie jederzeit wechseln, sofern Ihre Bank diesen Service anbietet. Melden Sie sich dafür direkt bei Ihrer Bank.
Dieser Service wird nicht von allen Banken angeboten. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen zum Angebot bitte direkt an Ihre Bankberaterin oder Ihren Bankberater.
Wenn Sie zukünftig keine Rechnungen mehr via eBill erhalten möchten, können Sie im eBill-Portal alle Rechnungssteller löschen und die Einstellung «Rechnungssteller automatisch hinzufügen» deaktivieren.
Für eine Deaktivierung Ihres eBill-Kontos wenden Sie sich bitte an Ihre Bank. Sollten Sie eBill über unterschiedliche Banken (Multibanking) verwenden, müssen Sie sich bei allen involvierten Banken deregistrieren.
Falls Sie Interesse daran haben, Netzwerkpartner zu werden, können Sie sich via Kontaktformular melden. Gerne beraten wir Sie unverbindlich und stellen Ihnen alle wichtigen Informationen zur Verfügung. Während des Onboardings wird Ihnen eine Projektleiterin oder ein Projektleiter zur Seite gestellt, die bzw. der Sie bis zum Go-live begleitet. Die Netzwerkpartner-Schnittstelle ist eine offene Schnittstelle, die allen interessierten Anbietern bereitgestellt wird.
Das wichtigste Kriterium ist, dass Netzwerkpartner ihre eBill-Lösung Dritten zur Verfügung stellen und eBill so weiter voranbringen.
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie als Softwarepartner an eBill teilnehmen können. Ihr Unternehmen arbeitet mit einem eBill-Netzwerkpartner zusammen und implementiert in einem gemeinsamen Projekt die eBill API. Oder Sie werden selbst Netzwerkpartner, integrieren die eBill API und bieten Ihren Endkundinnen und -kunden eBill an.
eBill Donations nutzt die Technologie und die Infrastruktur von eBill. Deshalb erreichen Sie die Spenderinnen und Spender genau dort, wo sie auch ihre Rechnungen begleichen: im Onlinebanking.
Möchte eine NPO via eBill digitale Spendenanfragen versenden, benötigt sie die Dienstleistungen eines eBill-Netzwerkpartners. Über diesen erfolgt die technische Anbindung an die eBill-Infrastruktur von SIX.
Für die Registrierung auf der eBill-Infrastruktur muss eine Non-Profit-Organisation (NPO) nachweisen, dass ihre Gründung rechtsgültig erfolgt ist (z. B. durch Statuten oder eine Stiftungsurkunde) und dass sie einen nicht kommerziellen Zweck verfolgt. Dies kann eine Zewo-Zertifizierung oder eine kantonale Steuerbefreiung von Institutionen mit gemeinnütziger oder öffentlicher Zwecksetzung sein. Ausserdem wird die Klassifizierung als NPO auf eBill regelmässig durch die Netzwerkpartner überprüft.
Nein. Das Hinzufügen einer NPO als Rechnungs-steller in eBill bedingt die automatische Übermittlung der E-Mail-Adresse, des Namens und der Anschrift der eBill-Nutzerin oder des eBill-Nutzers. Die Freigabe einer Spendenanfrage löst zudem eine Überweisung aus dem Onlinebanking aus, die ebenfalls nicht anonym erfolgen darf. Damit werden die gleichen Daten übermittelt wie bei einer herkömmlichen Überweisung via Onlinebanking.
Ja. Der Mindestbetrag für eine Spende in eBill ist 5 Schweizer Franken.