In unserem FAQ finden Sie Antworten auf wichtige und häufige Fragen von Geschäftskunden zu eBill: kurz, informativ und kompakt.
eBill ist eine Dienstleistung von SIX. Die Infrastruktur für die Abwicklung von eBill betreibt SIX im Auftrag der Schweizer Banken. eBill wird von zahlreichen Rechnungsstellern (Grossunternehmen, KMU und öffentliche Verwaltung) angeboten.
Die Preisgestaltung obliegt dem eBill-Netzwerkpartner. Eine Preisliste oder ein Angebot kann direkt beim Netzwerkpartner angefragt werden.
Für eBill-Nutzerinnen und -Nutzer fallen keine zusätzlichen Transaktionsgebühren an. Die Nutzung von eBill ist für Endkundinnen und -kunden (Privatkundinnen und -kunden) kostenlos.
Der Empfang von Rechnungen via eBill im Onlinebanking ist kostenlos.
Rechnungen, die von Ihrer Kundschaft bereits zur Zahlung freigegeben wurden, bleiben während 730 Tagen nach Fälligkeitsdatum auf der eBill-Plattform in der «Ablage» sichtbar. Nach dieser Frist werden die eBill-Rechnungen gelöscht.
Mit eBill empfangen Sie Ihre Rechnungen sicher und direkt im Onlinebanking. Sie können sie einfach überprüfen und sofort zur Bezahlung freigeben.
Eine E-Mail-Rechnung erhalten Sie in Ihrem E-Mail-Postfach. Um die E-Mail-Rechnung zu bezahlen, müssen Sie das Dokument oder deren Angaben ins Onlinebanking übertragen.
Über eBill können nebst Einzel- und Ratenrechnungen auch Spendenanfragen, Mahnungen, Avisierungen und Gutschriften versendet werden.
Als Avisierung werden Informationsanzeigen bezeichnet, die via eBill versendet werden können. Solche Anzeigen stellen beispielsweise eine Rechnung ohne Bezahlmöglichkeit oder eine Information zur Rückvergütung (Gutschrift) dar.
Für eBill gelten dieselben branchenüblichen, umfassenden Sicherheitsvorkehrungen und Datenschutzrichtlinien wie für das Onlinebanking. Die Datensicherheit sowie die Sicherheit der Übermittlung geniessen im eBill-System einen sehr hohen Stellenwert: Zum Schutz der Daten werden moderne Verfahren gemäss den Onlinebanking-Standards der Schweizer Banken angewendet.
Wenn Sie als Unternehmen Ihrer Kundschaft digitale Rechnungen via eBill senden möchten, benötigen Sie die Dienstleistungen eines Netzwerkpartners. Er unterstützt Sie bei der Anbindung an die eBill-Infrastruktur und begleitet die weiteren Schritte nach der Umstellung. Auf ebill.ch finden Sie eine Liste mit allen zertifizierten Netzwerkpartnern und können zudem direkt Kontakt mit dem Netzwerkpartner Ihrer Wahl aufnehmen.
Für KMU ist es ebenfalls möglich, eBill-Rechnungen zu empfangen. Es gibt zwei Möglichkeiten, wie dieser Service genutzt werden kann: eBill-Rechnungen können entweder direkt im Onlinebanking oder medienbruchfrei in der eigenen Fakturierungssoftware (Business-Software) bearbeitet werden.
Für die Bearbeitung von eBill-Rechnungen im Onlinebanking können mehrere Mitarbeitende berechtigt werden, eBill-Rechnungen im Namen der Firma einzusehen, freizugeben oder abzulehnen.
Für Unternehmen mit eigener Fakturierungssoftware ist es zudem möglich, eBill-Rechnungen direkt in die eigene Fakturierungssoftware, wie z. B. EBICS, einzuspeisen und somit weiterhin die bewährten Kanäle zu nutzen.
Der Empfang von eBill-Rechnungen im Onlinebanking steht grundsätzlich jeder Firma oder firmenähnlichen Unternehmung zur Verfügung. Der Service wird jedoch noch nicht von jeder Bank angeboten. Der Einrichtungsprozess ist pro Bank unterschiedlich. Bei Fragen zu diesem spezifischen Service melden Sie sich bitte direkt bei der Geschäftskundenberaterin oder beim Geschäftskundenberater Ihrer Bank.
Eine berechtigte Mitarbeiterin oder ein berechtigter Mitarbeiter kann für die Firma Rechnungen einsehen, kontrollieren und anschliessend über das angewählte Konto zur Zahlung freigeben oder ablehnen. Zudem können berechtigte Personen das Unternehmen bei weiteren Rechnungsstellern anmelden, um in Zukunft eBill-Rechnungen von diesen erhalten zu können. Einstellungen, wie die Dauerfreigabe, können zudem individuell angepasst werden.
KMU, die ihre Fakturierungssoftware an die Bank angebunden haben, empfangen die eBill-Rechnungen direkt in dieser Software. Die Verbuchung sowie die Zahlung erfolgen gemäss Ihren Standardprozessen. Es sind keine Anpassungen der bestehenden Abläufe erforderlich. Sie erhalten neben den elektronischen Rechnungsdaten auch das dazugehörige PDF geliefert. Der Rechnungsbeleg kann so einfach über Ihre bestehenden Abläufe archiviert werden.
Falls Sie nicht direkt vom Rechnungssteller über den Eingang von neuen eBill-Rechnungen informiert werden, ist es möglich, über die individuellen Einstellungen eine Benachrichtigung einzurichten. Die Benachrichtigungseinstellungen können im eBill-Portal unter «Benutzereinstellungen» angepasst werden.
Ja, sofern Ihr Unternehmen eine Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) besitzt und diese bei der Registrierung aller Konten angegeben hat. Sollten Sie die UID erst nach der Registrierung für eBill erhalten haben, können Sie sie im Nachhinein bei Ihrer Bank angeben.
Um eBill-Rechnungen als Geschäftskunde über verschiedene Onlinebanking-Zugänge empfangen zu können, müssen Sie bei sämtlichen Banken dieselbe UID hinterlegt haben.
Alle Unternehmen, die in einem amtlichen Register (z. B. Mehrwertsteuerregister, Handelsregister etc.) eingetragen sind, erhalten vom Bundesamt für Statistik eine Unternehmens-Identifikationsnummer (UID). Diese ist in einem öffentlichen Register einsehbar. Auch Unternehmen, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen etc., die nicht in einem Amtsregister eingetragen sind, können beim Bundesamt für Statistik eine solche Nummer beantragen.
Weitere Informationen zur UID und wie Sie eine solche beantragen können, finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Statistik.
Die UID wird von eBill als Identifikator für Ihr Unternehmen verwendet. Sollten Sie keine UID haben, ist eine eingeschränkte Nutzung von eBill trotzdem möglich. Wenden Sie sich hierfür bitte an die Kundenberaterin oder den Kundenberater Ihrer Bank.
Sollten Sie in einem amtlichen Register eingetragen sein, wird Ihrer Firma automatisch eine UID zugeteilt. Diese kann auf der Internetseite des Bundesamts für Statistik eingesehen werden. Vereine, Genossenschaften, Stockwerkeigentümergemeinschaften usw. können beim Bundesamt für Statistik ebenfalls eine UID beantragen. Dies kann einfach mittels Formular gemacht werden.
Ja, auch Firmen ohne UID können eBill verwenden und so eBill-Rechnungen empfangen. In diesem Fall erhalten Unternehmen eine Identifikationsnummer des Finanzinstituts. Mit dieser sind jedoch kein Multibanking und kein automatisches Hinzufügen von Rechnungsstellern möglich. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer Bank.
Multibanking ist nur möglich, wenn bei der Bank eine UID hinterlegt wurde. Zudem können gewisse Zusatzfunktionen nicht genutzt werden. So funktioniert die Einstellung «Rechnungssteller automatisch hinzufügen» (Funktionsbeschreibung siehe nächstes Kapitel) nur mit der UID.
Sollten Sie eBill bereits vor der Einführung des Geschäftskundenangebots für Ihre Firma verwendet haben, können Sie jederzeit wechseln, sofern Ihre Bank diesen Service anbietet. Melden Sie sich dafür direkt bei Ihrer Bank.
Dieser Service wird nicht von allen Banken angeboten. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen zum Angebot bitte direkt an Ihre Bankberaterin oder Ihren Bankberater.
Wenn Sie zukünftig keine Rechnungen mehr via eBill erhalten möchten, können Sie im eBill-Portal alle Rechnungssteller löschen und die Einstellung «Rechnungssteller automatisch hinzufügen» deaktivieren.
Für eine Deaktivierung Ihres eBill-Kontos wenden Sie sich bitte an Ihre Bank. Sollten Sie eBill über unterschiedliche Banken (Multibanking) verwenden, müssen Sie sich bei allen involvierten Banken deregistrieren.
Falls Sie Interesse daran haben, Netzwerkpartner zu werden, können Sie sich via Kontaktformular melden. Gerne beraten wir Sie unverbindlich und stellen Ihnen alle wichtigen Informationen zur Verfügung. Während des Onboardings wird Ihnen eine Projektleiterin oder ein Projektleiter zur Seite gestellt, die bzw. der Sie bis zum Go-live begleitet. Die Netzwerkpartner-Schnittstelle ist eine offene Schnittstelle, die allen interessierten Anbietern bereitgestellt wird.
Das wichtigste Kriterium ist, dass Netzwerkpartner ihre eBill-Lösung Dritten zur Verfügung stellen und eBill so weiter voranbringen.
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie als Softwarepartner an eBill teilnehmen können. Ihr Unternehmen arbeitet mit einem eBill-Netzwerkpartner zusammen und implementiert in einem gemeinsamen Projekt die eBill API. Oder Sie werden selbst Netzwerkpartner, integrieren die eBill API und bieten Ihren Endkundinnen und -kunden eBill an.
eBill Donations nutzt die Technologie und die Infrastruktur von eBill. Deshalb erreichen Sie die Spenderinnen und Spender genau dort, wo sie auch ihre Rechnungen begleichen: im Onlinebanking.
Möchte eine NPO via eBill digitale Spendenanfragen versenden, benötigt sie die Dienstleistungen eines eBill-Netzwerkpartners. Über diesen erfolgt die technische Anbindung an die eBill-Infrastruktur von SIX.
Für die Registrierung auf der eBill-Infrastruktur muss eine Non-Profit-Organisation (NPO) nachweisen, dass ihre Gründung rechtsgültig erfolgt ist (z. B. durch Statuten oder eine Stiftungsurkunde) und dass sie einen nicht kommerziellen Zweck verfolgt. Dies kann eine Zewo-Zertifizierung oder eine kantonale Steuerbefreiung von Institutionen mit gemeinnütziger oder öffentlicher Zwecksetzung sein. Ausserdem wird die Klassifizierung als NPO auf eBill regelmässig durch die Netzwerkpartner überprüft.
Nein. Das Hinzufügen einer NPO als Rechnungs-steller in eBill bedingt die automatische Übermittlung der E-Mail-Adresse, des Namens und der Anschrift der eBill-Nutzerin oder des eBill-Nutzers. Die Freigabe einer Spendenanfrage löst zudem eine Überweisung aus dem Onlinebanking aus, die ebenfalls nicht anonym erfolgen darf. Damit werden die gleichen Daten übermittelt wie bei einer herkömmlichen Überweisung via Onlinebanking.
Ja. Der Mindestbetrag für eine Spende in eBill ist 5 Schweizer Franken.
eBill Direct Debit ermöglicht eBill-Rechnungsstellern, digitale Belastungsermächtigungen in eBill zu erstellen und zu verwalten, die entsprechenden Forderungen über die eBill-Infrastruktur einzureichen und beim Rechnungsempfänger automatisiert einzuziehen.
eBill Direct Debit ist eine Funktion von eBill und eine Eigeninitiative von SIX. Etabliert als digitaler Rechnungsstandard ermöglicht eBill die nahtlose digitale Bezahlung von Rechnungen und schafft damit erhebliche Vorteile für Privatpersonen, Unternehmen und die Schweizer Volkswirtschaft. Mit eBill Direct Debit wird dieser Rechnungsstandard nun mit einzugsbasierten Zahlungsprozessen erweitert.
Um den Anforderungen an eine digitale, interoperable und medienbruchfreie einzugsbasierte Zahlungsabwicklung in der Schweiz gerecht zu werden, hat SIX BBS eBill Direct Debit entwickelt und im Juni 2025 im Markt eingeführt. Mit eBill Direct Debit bietet SIX ihren Kunden auch nach der Einstellung von LSV+ und BDD im Markt eine echte kontobasierte Einzugslösung an.
Das Ziel von eBill Direct Debit ist die Abwicklung von einzugsbasierten Transaktionen über die eBill-Infrastruktur.
Der Rechnungsempfänger profitiert von einer vollständigen Zahlungsautomatisierung und muss sich nicht um die fristgerechte Zahlung kümmern. Im Gegensatz zur klassischen Dauerfreigabe, bei welcher der Rechnungsempfänger eine maximale Betragslimite oder einen exakten Betrag festlegen kann, ist die für eBill Direct Debit notwendige, vorgängig hinterlegte Einzugsermächtigung betragsmässig unbegrenzt. Es besteht somit kein Risiko, dass ein eingelieferter Betrag aufgrund einer vom Kontoinhaber zu tief gesetzten Betragslimite oder eines ausserordentlichen (höheren) Betrags nicht verarbeitet werden kann und deshalb Verzugszinsen oder Mahngebühren anfallen. Bei einem erfolgreich ausgeführten eBill Direct Debit-Einzug ist der Rechnungsempfänger durch den integrierten Rückabwicklungsprozess vor fehlerhaften oder ungerechtfertigten Einzügen geschützt, da er diese unkompliziert zurückfordern kann.
Der Rechnungssteller profitiert bei eBill Direct Debit dank der automatisierten Zahlungsfreigabe von einer sehr hohen Zahlungszuverlässigkeit. Diese wird insbesondere dadurch unterstützt, dass die Einflussmöglichkeiten des Rechnungsempfängers im Vergleich zur eBill-Rechnung und der klassischen Dauerfreigabe eingeschränkt sind. So gibt der Rechnungssteller beispielsweise die Zahlungsvaluta vor, und der Rechnungsempfänger kann sie nicht direkt in der eBill-Infrastruktur (z. B. eBill-Portal) ändern. Dies ermöglicht dem Rechnungssteller eine genaue Planung seines Cash-Managements. Zudem profitiert der Rechnungssteller mit eBill Direct Debit von der Digitalisierung der heute papierbasierten und damit zeitaufwändigen Onboarding-Prozesse.
Mit eBill Direct Debit kann der Rechnungssteller seine Forderung gegenüber dem Rechnungsempfänger in Form einer einzugsbasierten Transaktion über seinen angeschlossenen Netzwerkpartner in die eBill-Infrastruktur einliefern. In der eBill-Infrastruktur wird eine solche Zahlungsaufforderung gegen die zuvor zentral gespeicherte Einzugs- und Belastungsermächtigung geprüft und automatisiert freigegeben oder abgelehnt. Im Falle einer Freigabe übermittelt die eBill-Infrastruktur die notwendigen Zahlungsinformationen an das Finanzinstitut des Rechnungsempfängers. Dieses löst die Zahlung zugunsten des Rechnungsstellers bei dessen Finanzinstitut aus und führt die durch die hinterlegte Einzugsermächtigung autorisierte Kontobelastung durch.
Das Finanzinstitut des Rechnungsstellers bzw. des Rechnungsempfängers und der Netzwerkpartner des Rechnungsstellers müssen eBill Direct Debit unterstützen, damit deren Rechnungssteller bzw. Rechnungsempfänger eBill Direct Debit nutzen können.
Ein eBill-Netzwerkpartner ist ein lizenziertes Unternehmen, das berechtigt ist, die Anbindung an die eBill-Infrastruktur vorzunehmen. Die Anbindung eines Rechnungsstellers an die Infrastruktur über einen Netzwerkpartner ist Voraussetzung für die Nutzung von eBill Direct Debit. Der Netzwerkpartner unterstützt den Rechnungssteller im Onboarding-Prozess und stellt sicher, dass die Schnittstelle einwandfrei funktioniert. Möchte ein Finanzinstitut seinen Kunden (Rechnungssteller) die eBill Direct Debit-Funktionalität anbieten, steht es dem Finanzinstitut frei, selbst Netzwerkpartner zu werden oder seinen Kunden optional die Direkteinlieferung über die eBill Web-Schnittstelle von SIX zu ermöglichen.
Das Finanzinstitut des Rechnungsstellers führt das Konto des Rechnungsstellers und verbucht Gutschriften aus einer eBill Direct Debit-Transaktion. Es trägt auch das Kreditrisiko bei Rückabwicklungen durch den Rechnungsempfänger und vergütet den zurückgeforderten Betrag. Dem Finanzinstitut des Rechnungsstellers steht es frei, selbst Netzwerkpartner zu werden und seinem Kunden (Rechnungssteller) zusätzlich entsprechende Netzwerkpartner-Dienstleistungen anzubieten. Optional kann ein Finanzinstitut seinem Kunden (Rechnungssteller) auf Wunsch eine direkte Einlieferungsmöglichkeit über die eBill Web-Schnittstelle von SIX anbieten.
Eine Liste der Finanzinstitute, die eBill Direct Debit unterstützen, ist hier ersichtlich: https://www.ebill.ch/de/home/business/direct-debit.html.
Eine Liste der Netzwerkpartner, die eBill Direct Debit unterstützen, ist hier ersichtlich: https://www.ebill.ch/de/home/business/direct-debit.html.
Eine jeweils aktuelle Liste der eBill Direct Debit unterstützenden Rechnungssteller kann in eBill abgerufen werden, indem dort im Untermenü «eBill Direct Debit» die Funktion (Rechnungssteller-) «Hinzufügen» ausgewählt wird.
Eine Liste der Software- / Lösungsanbieter, die eBill Direct Debit unterstützen, ist hier ersichtlich: https://www.ebill.ch/de/home/business/direct-debit.html.
Mit eBill Direct Debit können nur einzugsbasierte Transaktionen (Geschäftsfälle) abgewickelt werden, für die vorgängig jeweils eine entsprechende Belastungsermächtigung zwischen Rechnungssteller und Rechnungsempfänger abgeschlossen und zentral in der eBill-Infrastruktur hinterlegt werden muss.
Folgende Funktionen sind für eBill Direct Debit nicht vorgesehen, unter anderem, weil eBill Direct Debit eine automatisierte Ausführung vorsieht und deshalb beispielsweise ein integrierter Mahnprozess für eBill Direct Debit keinen Sinn macht:
Storno
Mahnung
Ratenrechnung
Spendenanfragen (eBill Donations)
Die folgende Tabelle zeigt die Unterschiede (Positionierung) zwischen eBill Direct Debit und anderen Zahlungsprozessen:
eBill Direct Debit richtet sich einerseits an Rechnungssteller, die ihre wiederkehrenden Forderungen gegenüber ihren Kunden (eBill-Rechnungsempfänger) in Form einer digitalen einzugsbasierten eBill-Transaktion einziehen möchten.
Andererseits richtet sich eBill Direct Debit an Rechnungsempfänger, die wiederkehrende Forderungen automatisiert und digital freigeben möchten, verbunden mit der Möglichkeit, eine verarbeitete Kontobelastung bei Bedarf via eBill zu widerrufen.
Analoge Rechnungsempfänger können sich über spezifische Registrierungs- und Anmeldeprozesse beim jeweiligen Finanzinstitut stellvertretend für eBill Direct Debit registrieren und beim jeweiligen Rechnungssteller anmelden. Diese Prozesse sind optional. Ob es Finanzinstitute gibt, die ihren analogen Kunden diese Prozesse anbieten werden, ist derzeit nicht bekannt.
Die einmaligen Implementierungskosten für eBill Direct Debit variieren je nach Rolle und Teilnehmermodell (z. B. Portalbank versus Vollintegrationsbank; Netzwerkpartner oder Rechnungssteller). Dementsprechend muss jeder Teilnehmer bzw. jedes Finanzinstitut selbst abschätzen können, welche Kosten für eine eBill Direct Debit-Implementierung auf seiner Seite anfallen.
Der Empfang von eBill Direct Debit-Einzügen via Onlinebanking ist für den Rechnungsempfänger in der Regel kostenlos, hängt aber vom jeweiligen Finanzinstitut ab. Eine Preisliste oder ein Angebot kann künftig direkt beim Finanzinstitut angefordert werden.
Die Preise für eBill Direct Debit-Transaktionen der Netzwerkpartner gegenüber ihren Kunden (angeschlossene Rechnungssteller) sind Sache des jeweiligen Netzwerkpartners. Eine Preisliste oder ein Angebot kann direkt beim Netzwerkpartner angefordert werden.
Die von SIX den Netzwerkpartnern bzw. Finanzinstituten verrechneten Gebühren sind in der entsprechenden Netzwerkpartner- bzw. Bankenpreisliste von SIX aufgeführt, welche die Netzwerkpartner bzw. Finanzinstitute über die entsprechenden Closed User Group Websites von SIX beziehen können.
eBill Direct Debit wurde von SIX im Juni 2025 im Markt eingeführt.
Weitere Informationen sind über die aufgeführten Banken, Netzwerkpartner und Software- / Solution-Provider verfügbar: https://www.ebill.ch/de/home/business/direct-debit.html.
Erst wenn der Rechnungsempfänger die Einladung des Rechnungsstellers und damit die Ermächtigung freigegeben und das zu belastende Konto freigeschaltet hat, kann der Rechnungssteller die Belastungen vornehmen. Für einzelne Belastungen ist keine Autorisierung mehr erforderlich.
Ja. Mit eBill Direct Debit kann der Rechnungsempfänger ausgeführte Kontobelastungen ohne Angabe von Gründen direkt in eBill digital widerrufen. Das Finanzinstitut des Rechnungsempfängers begleicht eine widersprochene Belastung innerhalb von maximal 10 Bankwerktagen. Die Widerspruchsfrist beträgt 30 Tage ab Avisierung.
Bei B2B-Einzügen im Firmenkundengeschäft ist kein Widerspruch möglich.
Ja, der Rechnungsempfänger kann das für eine bestehende eBill Direct Debit-Belastungsermächtigung hinterlegte Konto jederzeit in eBill ändern (zur Auswahl stehen die vom Finanzinstitut des Rechnungsempfängers mitgeteilten Konten).
Hinweis: Eine eBill Direct Debit-Belastungsermächtigung kann nicht mit dem Konto einer Fremdbank verknüpft werden, da in eBill aus Datenschutz-/Vertraulichkeitsgründen nur die Konten des Finanzinstituts angezeigt werden dürfen, über welches das eBill-Login erfolgt ist. Fremde Bankkonten werden dem eBill-Nutzer daher (schon heute) nicht angezeigt und sie stehen somit auch nicht zur Auswahl. Das bedeutet, dass einmal erstellte eBill Direct Debit-Belastungsermächtigungen nicht zwischen Finanzinstituten verschoben werden können, sondern jeweils neu erstellt werden müssen, wenn der Rechnungsempfänger das Finanzinstitut wechselt.
Falls ein Rechnungsempfänger eBill Direct Debit nicht nutzen will oder kann, gibt es Alternativen wie die eBill-Dauerfreigabe, Debitkarten oder entsprechende Mobile Wallets, die ebenfalls regelmässige Direkteinzüge ermöglichen. Der Rechnungsempfänger kann seinem Finanzinstitut auch einen Dauerauftrag erteilen, um wiederkehrende Rechnungen mit einem festen Betrag zu begleichen.
eBill Direct Debit ist jedoch das einzige Zahlungsverfahren, das sämtliche Funktionalitäten der klassischer konto-basierten Lastschriftlösungen unterstützt und zusätzlich einen digitalen Anmeldeprozess und die direkte Konto-zu-Konto-Zahlung via SIC (Swiss Interbank Clearing) ermöglicht.